HAST DU EIGENE KUNSTWERKE KREIERT ABER KEINEN EIGENEN OFEN, UM DIESE ZU BRENNEN?
BRENNSERVICE
Du hast eigene Objekte zu Hause getöpfert oder gegossen, hast aber keinen eigenen Brennofen? Du kannst deine Werke gerne unter Voranmeldung vorbeibringen und brennen lassen.
Es ist wichtig einen Beitrag an den Klimaschutz zu leisten. Alles wird mit Naturstrom (klima- und umweltfreundliche Energie, welche aus Wasser, Wind- und Sonnenkraft gewonnen wird).
Kosten pro Brand
1 Objekt < 250 g
CHF 5.001 Objekt > 251 – 500 g
CHF 10.001 Objekt > 501 g
CHF 20.001/2 Rundbrennofen
(Ø 46 cm Platte / Breite ca. 38 cm / Höhe ca. 19 cm)
CHF 50.001/1 Rundbrennofen
(Ø 46 cm Platte / Breite ca. 38 cm Höhe ca. 38 cm)
CHF 80.00
Brenntemperaturen
Spezial-/Metallbrand 780°C
Rohbrand 980°C / 1020°C / 1050°C
Glasurbrand 1220°C
Auf Wunsch kann ich auf jeder Temperatur brennen, dafür würde einfach ein ganzer Brand / Ofen in Rechnung gestellt werden.
Lieferzeit
Anlieferung nur unter Voranmeldun
Lieferung innert ca. 1 - 3 Wochen
Anlieferung Werke
Fülle das Formular aus und schicke mir eine E-Mail mit allen notwendigen Infos zu deinen Objekten wie Grösse und Menge, Tonart, Glasur und maximale Brenntemperatur für den jeweiligen Roh-/Glasurbrand (Foto der Etiketten und Objekte).
Die Anlieferung der Objekte erfolgt nur unter Voranmeldung.
Bring deine Werke trocken und rissfrei in einer gepolsterten Kiste. Risse würden sich beim Brennen nur verstärken. Achtung: Der Transport mit dem Velo ist nicht zu empfehlen, da die Schläge die Objekte beschädigen.
Versehe deine Werke mit deinen Initialen, damit sie nicht verwechselt werden.
Unter Absprache kann auch vor Ort glasiert werden.
Bei Glasurbrand putze die Standflächen / Boden gut mit einem Schwamm ab. Boden und unterer Gefässrand müssen ca. 3 mm glasurfrei sein – so kannst du Zusatzkosten oder Schäden am Ofen oder anderen Objekten vermeiden.
Zahlung erfolgt entweder via Twint oder Barzahlung.
Kleingedrucktes
Brenngut wird nicht glasiert oder verschickt.
Keine Übernahme der Haftung für Objekte und Dinge, die beim Brennen kaputt gehen, da Fehler in der Fertigung (Lufteinschluss, Nässe, Fremdmaterialien) z.T. von Aussen nicht sichtbar sind. Sind Mängel sichtbar oder es erfolgen ungenaue Brennangaben zu Ton und Glasur, können wir das Brennen verweigern, da es andere sich im Ofen befindliche Gegenstände, die Heizspiralen, die Ofenplatten beschädigen kann und den Ofen selbst gefährdet.
Für allfällige entstandene Schäden am Ofen oder anderen Gegenständen haftet die Person, dessen Objekt dafür verantwortlich ist.